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Im Jahre 1948 gründeten die Rechtsanwälte und Notare Dr. Fritz Klönne und Dr. H. Klein Kanzleien in Duisburg, in die später ihre Söhne eintraten. Durch Zusammenschluß im Jahre 1983 entstand hieraus die Anwalts- und Notarsozietät Klönne, Klein und Partner.
Nach dem Ausscheiden der Seniorpartner wurde die Kanzlei von den Sozien Dr. Horst Klönne, Wolfgang Klein und Klaus Klönne geführt und im Jahre 1994 durch Rechtsanwalt Michael Mohr und Anfang 1999 durch Rechtsanwalt Martin Klönne (3. Generation) erweitert. Das Dezernat von Rechtsanwalt Klaus Klönne, das zwischenzeitlich von Rechtsanwalt Schrader bearbeitet wurde, hat seit April 2007 Rechtsanwalt Matthias Arcari übernommen. Seit Januar 2008 ist Rechtsanwalt und Notar Strüßmann als weiterer Partner in unserer Kanzlei tätig.
Aufgrund der Mandantenstruktur (vorwiegend mittelständische Unternehmen, Selbständige sowie die Vertretung von Mandanten im privaten Bereich) und der Tatsache, daß die Rechtsanwälte Dr. Horst Klönne, Wolfgang Klein und Roland Strüßmann auch Notare sind, liegt der Schwerpunkt der Praxis im zivilrechtlichen Bereich (Gesellschafts- und Erbrecht, Arzthaftungsrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht und Straßenverkehrsrecht; auf diesem Rechtsgebiet werden auch Bußgeld- und Strafsachen bearbeitet).
Die Tätigkeitsschwerpunkte der einzelnen Sozien ergeben sich aus den jeweiligen Homepage-Visitenkarten. |
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